Gerhard Fries

Partner | Rechtsanwalt seit 2000 | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2005

Gerhard Fries berät und vertritt Investoren, Bauunternehmen, Bauträger, Projektentwickler, Architekten und Planer sowie Bestandshalter im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie, namentlich Grundstücksakquise und Erwerb, Abschluss aller zur Projektrealisierung erforderlichen Verträge, sämtliche die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens betreffenden Fragen wie auch Vermietung, Abverkauf oder sonstige Verwertung.

Des Weiteren nimmt Gerhard Fries umfassend die Interessen von Bund, Land, Kommunen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Verbänden und Kommunalversicherer auf den Gebieten des Amts-/Staatshaftungs-, Entschädigungs- und allgemeinen Haftpflichtrechts wahr.

Gerhard Fries war zuvor als Justiziar sowohl für die HOCHTIEF AG als auch für die TENGELMANN WHG tätig.

  • Studium in Trier und Lausanne

Deutsch, Englisch, Französisch

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