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Sportrecht

Wir vertreten – sowohl außergerichtlich als auch erforderlichenfalls gerichtlich – Ihre Rechte als Sportler oder Sportverband gegenüber anderen Sportverbänden, Sportlern oder Dritten, wobei je nach Anliegen vereins-, arbeits-, gesellschafts-, verwaltungs- oder auch strafrechtliche Belange zum Tragen kommen können.

Das Sportrecht umfasst

  • Vereins- und Verbandsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sponsoringverträge, Ausgestaltung des Sponsorships
  • Haftungsfragen
  • Besteuerung der Vereine, Sportler und Sportveranstaltungen
  • Sozialversicherung der Sportler
  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Persönlichkeitsrechte und Vermarktung, gewerbliche Schutzrechte