Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Schon mit der Gründung einer eigenen Familie oder mit der Eheschließung beginnt das Familienrecht. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit frühzeitige vertragliche Regelungen wie z.B. ein Ehevertrag, in dem die für Ehepartner entstehenden Rechte und Pflichten gestaltet und festgehalten werden, sinnvoll sein kann.
Trennung und Scheidung stellen zentrale nachhaltige Eingriffe in die Lebenssituation dar. Nicht nur emotional, oft auch existenziell, da wichtige Bereiche wie Unterhalt (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt), Vermögensauseinandersetzung, Umgang mit den Kindern, geregelt werden müssen. Im Rahmen einer möglichst frühzeitigen Beratung muss geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und regelungsbedürftig sind, um für alle Betroffenen tragbare Ergebnisse zu erzielen. Möglicherweise können auch in der Trennungssituation noch einvernehmliche Regelungen getroffen werden, zum Wohle aller Beteiligten.
Die langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht ermöglicht es Frau Surkamp, in nahezu allen Bereichen des Familienrechts umfassend und kompetent zu beraten.
Ihre Leistungen umfassen:
- Scheidungsverfahren
- Eheverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Güterrecht
- Umgangsrecht / Sorgerecht
- familienrechtliche Mediation
Scheidungsverfahren
Für eine Scheidung verlangt der Gesetzgeber eine Trennungszeit von mindestens 1 Jahr. So lange sollen die Eheleute mindestens überdenken, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist und geschieden werden soll. Das Trennungsjahr ist immer Voraussetzung, unabhängig davon, ob beide Eheleute die Scheidung möchten oder nicht.
Mit dem Scheidungsverfahren ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen, wenn die Ehe vor mehr als 3 Jahren geschlossen wurde. Die Trennungszeit wird dabei mit eingerechnet!
Alle sonstigen etwaigen Regelungsbedürfnisse wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht etc. finden nur dann Berücksichtigung in einem Scheidungsverfahren, wenn keine außergerichtlichen Lösungen gefunden werden können und einer der Eheleute eine gerichtliche Regelung beantragt.
Eine Scheidung muss nicht zwangsläufig von Streitigkeiten geprägt sein. Für viele Paare kommt auch die sognannte einvernehmliche Scheidung in Frage. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Parteien über die Aufteilung der gemeinsamen Güter einig. Das bedeutet, dass zum Beispiel Aspekte wie der Ehegattenunterhalt oder auch das Sorgerecht und der Kindesunterhalt geklärt und alle anderen wichtigen Entscheidungen bereits gemeinsam getroffen wurden und somit nicht mehr von zwei Anwälten verhandelt werden müssen. Und darin liegt der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung, denn in diesem Fall genügt es, einen Rechtsanwalt mit dem Scheidungsantrag zu beauftragen. Auch im Hinblick auf die anfallenden Kosten eines Scheidungsverfahrens bedeutet die einvernehmliche Scheidung eine deutlich geringere finanzielle Belastung als eine Scheidung, die von zwei Anwälten durchgeführt werden muss. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu berücksichtige, bevor man sich zu diesem Schritt entschließt.
In erster Linie ist zu beachten, dass ein Rechtsanwalt bei einer Scheidung, die mit nur einem Rechtsbeistand durchgeführt wird, nur einen der beiden Ehepartner vertreten kann. Das bedeutet, dass eine der beiden Personen Mandant bzw. Mandantin ist. Bei den jeweiligen Besprechungsterminen dürfen selbstverständlich beide Ehepartner anwesend sein. Allerdings kann nur derjenige, der anwaltlich vertreten ist, den Scheidungsantrag einreichen und auch weitere Anträge stellen.. Der Partner, der nicht anwaltlich vertreten ist, kann diesen An und Anträgen lediglich zustimmen, da ein Rechtsanwalt nur für einen Ehegatten Anträge stellen darf. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, die Besonderheiten eines Scheidungsverfahrens, das von nur einem Rechtsanwalt durchgeführt wird, zu kennen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an Heike Surkamp. Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Düsseldorf kann sie eingehend beraten, sodass gemeinsam entschieden werden kann, ob ein derartiges Scheidungsverfahren für Sie in Frage kommt.
Im Falle von mehr oder minder heftigen Scheidungsstreitigkeiten tritt Heike Surkamp als Ihre Vertretung auf und verhandelt alle wichtigen Aspekte. Wenden Sie sich auch hierbei gerne direkt an sie.
Darüber hinaus wird in einem ersten Termin besprochen, welche Unterlagen Sie zu den Folgeterminen mitbringen müssen um etwaige Ansprüche, die über das Ehescheidungsverfahren hinausgehen, beispielsweise zum Zugewinn und Unterhalt, ermitteln zu können.
Unterhalt (Kindes- und Trennungsunterhalt; Elternunterhalt)
Das Unterhaltsrecht ist komplex. Zu unterscheiden ist zwischen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt. Aber auch der Elternunterhalt gewinnt erheblich an Bedeutung. Für alle Unterhaltsansprüche gelten im Einzelfall andere Regeln.
Beim Kindesunterhalt wird in der Regel auf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zurück gegriffen. Aber Vorsicht! Grundlage ist die Berechnung des durchschnittlichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Bei mangelnder Erfahrung und Rechtskenntnis drohen hier viele Fehler, so dass die Einordnung häufig fehlerhaft erfolgt.
Auch die für den Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt geltenden Grundsätze bestimmen sich am Einzelfall. Je nach Ehedauer, Trennungszeit, Betreuungssituationen von Kindern, Wohnungseigentum und viele andere individuelle Voraussetzungen sind diese Unterhaltsansprüche zu berechnen.
Die demographische Entwicklung führt zu einer wachsenden Bedeutung des Elternunterhaltes. Wann und in welcher Höhe Elternunterhalt zu zahlen ist, ist Thema vieler aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofes.
Das Unterhaltsrecht ist vielfältig und individuell. Gern berät und vertritt Heike Surkamp Sie als kompetente und praxisorientierte Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf mit fast 20 Jahren Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Eheverträge
Bei Versicherungen ist es ganz selbstverständlich, dass man sich in Bezug auf ein statistisches Risiko hin absichert. Statistisch gesehen ist das Risiko des Scheiterns einer Ehe sehr hoch. Dennoch scheint es vielen Paaren abwegig, sich schon vor oder während der Ehe gegen dieses Risiko abzusichern. Und das, obgleich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht einmal Rechtschutzversicherungen die Kosten für familienrechtliche Auseinandersetzungen übernehmen. Emotional gesehen verständlich, aber im nachhinein endet diese Romantik nicht selten in einem Rosenkrieg.
Gerade, wenn beide Ehepartner ihre Vorstellungen über eine etwaige Vermögensaufteilung und vor allem Unterhaltsfragen und Unterhaltszeiträume noch teilen, lassen sich diese reibungslos regeln. Diese gemeinsam getroffenen Entscheidungen bewirken, dass sich im Trennungsfall beide Eheleute gerecht behandelt fühlen. Keiner wird sich „über den Tisch gezogen“ fühlen. Damit wird der Grundstein für ein gutes Verhältnis der getrennten Eltern untereinander und mit den betroffenen Kindern gelegt. Denn gerade die Kinder profitieren von klaren Absprachen und Eltern, die sich auch nach einer Trennung auf Augenhöhe begegnen können. Ein Ehevertrag ist also keineswegs unromantisch, sondern eine kluge Investition in die Zukunft.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Scheitert eine Ehe, sind neben den Emotionen auch viele finanzielle Fragen zu klären. Wer es schafft, trotz aller Probleme und unterschiedlicher Interessenslagen eine einvernehmliche Lösung zu finden, profitiert langfristig. Zum einen ist eine gemeinsam getroffene Regelung nachhaltiger als ein gerichtlich aufgezwungenes Ergebnis. Zum anderen dient sie dem positiven Umgang zwischen den Eheleuten – und damit dem Wohl der Kinder.
Es ist daher unbedingt anzuraten, außergerichtliche Absprachen – mit anwaltlicher Unterstützung – zu den wichtigen Fragen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt aber auch Umgangsregelungen mit den Kindern zu treffen und dies möglichst frühzeitig.
Heike Surkamp steht Ihnen hierbei mit ihrer langjährigen Erfahrung gerne mit einer Beratung sowie natürlich auch im Rahmen der Gestaltung Ihrer Vorstellungen zur Verfügung.