Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten reichen vom Parkverstoß bis zu Unfällen mit wirtschaftlichen Totalschäden und/oder Todesfolgen. Für den Betroffenen reichen die strafrechtlichen und tatsächlichen Folgen von einer Geldstrafe über den Führerscheinverlust bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls stellt sich zudem die Frage, wer schuld ist und gegen wen welche Ansprüche bestehen. Eine einfache Frage, für deren Beantwortung jedoch Detailkenntnisse erforderlich sind und die Sie zur Vermeidung von späteren Abwicklungsproblemen in die Hände eines Rechtsanwalts legen sollten. Schließlich trägt bei einem Unfallschaden Ihre Anwaltskosten im Regelfall auch der verantwortliche Schädiger bzw. dessen Versicherung.
Unserer Vertretung erstreckt sich auf die nachfolgenden Bereiche:
- Führung von Einspruchsverfahren / Bußgeldverfahren
- Strafrechtliche Vertretung bei Verkehrsstraftaten
- im Ermittlungsverfahren
- in der Hauptverhandlung
- Beratung bei drohendem Führerscheinentzug / Fahrverbot
- Verhalten bei drohendem MPU-verfahren und in der MPU