Im Bereich des Miet- und Pachtrechts beraten und vertreten wir private, institutionelle bzw. gewerbliche Vermieter, Hausverwaltungen, Mieter, Verpächter und Pächter. Wir gestalten und prüfen Miet- und Pachtverträge sowie Mieterhöhungsverlangen und stehen für die Klärung von Rechtsfragen, die sich im Laufe eines Miet- oder Pachtverhältnisses ergeben, zur Verfügung. Zudem beraten wir unsere Mandanten im Falle der Beendigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses und setzen ihre Rechte durch, falls nötig auch mit gerichtlicher Hilfe. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der Erwirkung von Räumungs- oder Zahlungstiteln bis zu deren Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zu unseren Leistungen im Mietrecht gehören insbesondere:
- Gestaltung des Miet- und Pachtvertrages
- ordentliche und fristlose Kündigung
- Zahlungsverzug des Mieters / Pächters
- Nebenkostenabrechnung
- Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
- Mietminderung und Mieterhöhung
- Rückgabe der Mietsache
- Kaution
- Anmeldung von Eigenbedarf
- Nachbarschaftsrecht
- Zwangsräumung Berliner Modell