Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer. Das Wohnungseigentumsrecht ist in der Praxis vom Spannungsfeld zwischen Eigentümern, Beirat und Hausverwaltung geprägt. Die Vorgaben und Regeln des Zusammenlebens bilden dabei das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.

Unsere Kanzlei beschäftigt sich im WEG Recht insbesondere mit folgenden Themen:

– Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum
– Beschlussanfechtungsverfahren
– Überprüfung von Jahresabrechnungen
– Überprüfung von Wirtschaftsplänen
– Genehmigung von baulichen Veränderungen
– Instandhaltungsmaßnahmen
– Wohngeldverfahren gegen zahlungsunwillige Eigentümer

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